§ 5
Strategiebericht
(1) Der Strategiebericht hat den Entwurf des Landesfinanzrahmens und dessen Zielsetzungen zu erläutern.
(2) Der Strategiebericht hat insbesondere zu enthalten:
- 1. einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung,
- 2. die budget- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen sowie die daraus folgende budgetpolitische Strategie,
- 3. eine Darlegung, inwieweit die budgetpolitische Strategie mit den unionsrechtlichen und der gemäß Art. 13 Abs. 2 B-VG mit dem Bund und den Gemeinden koordinierten Vorgangsweise übereinstimmt,
- 4. eine Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung wichtiger budgetpolitischer Kennzahlen,
- 5. Umfang, Zusammensetzung und Erläuterungen zu den voraussichtlichen Einzahlungen,
- 6. Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen, insbesondere
- a) die umzusetzenden Ziele, Strategien und Wirkungen,
- b) die Auszahlungsschwerpunkte einschließlich der wesentlichen Abweichungen zum vorangegangenen Landesfinanzrahmen sowie
- c) die erforderlichen Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen und
- 7. die Grundzüge des Stellenplans.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
