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§ 63 StLHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

§ 63

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) (Anm.: entfallen)

(3) (Anm.: entfallen)

(4) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 131/2016

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