vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24 StLHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 24

Abweichung von den Grundsätzen der Budgetierung

Von dem in § 23 Abs. 1 aufgestellten Grundsatz kann bei Wirtschaftsbetrieben abgegangen werden. In einem solchen Falle sind im Budgetentwurf nur die Zuschüsse zur Abgangsdeckung und die dem Gesamthaushalt zufließenden Überschüsse aufzunehmen, dessen ungeachtet sind jedoch die Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen des betreffenden Sondervermögens in einer Anlage des Landesbudgets voneinander getrennt und in voller Höhe (brutto) auszuweisen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte