Die XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages hat mit 25. Oktober 2005 begonnen (vgl. die Kundmachung des Präsidenten in der Grazer Zeitung Seite 328/2005).
§ 82
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Beginn der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages in Kraft. Die Präsidentin/Der Präsident hat diesen Zeitpunkt in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ kundzumachen.
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