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§ 7 Gebietsänderungen von Gemeinden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1968

§ 7

(1) Im politischen Bezirk Leibnitz werden folgende Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt:

  1. 1. die Gemeinden Heimschuh und Nestelberg zur Gemeinde Heimschuh;
  2. 2. die Gemeinden Hart bei Wildon, Stocking und Sukdull zur Gemeinde Stocking;
  3. 3. die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon und Feiting zur Gemeinde Allerheiligen bei Wildon.

(2) Von der Gemeinde Oberhaag wird die Katastralgemeinde Maltschach abgetrennt und der Marktgemeinde Arnfels zugewiesen.

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