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§ 8 Landwirtschaftliche Gleichbehandlungskommissions-Geschäftsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2006

§ 8

Mitteilung der Unzuständigkeit

Gelangt die Kommission zur Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt, so ist dies der/dem AntragstellerIn schriftlich mitzuteilen.

08.02.2014

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