§ 8
Mitteilung der Unzuständigkeit
Gelangt die Kommission zur Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt, so ist dies der/dem AntragstellerIn schriftlich mitzuteilen.
08.02.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
