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§ 3 Steiermärkische HausbesorgerInnenentgeltVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2011

§ 3

Aufrundung

Die sich aus dem Entgelt nach den §§ 1 und 2 ergebende Gesamtsumme ist entsprechend den vier Dezimalstellen auf die nächsthöhere zweite Dezimalstelle aufzurunden.

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