Rechtsnormen
Landesrecht Salzburg
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§ 1 Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2024
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01.1.2024 bis 31.12.2024 (LGBl Nr 38/2024)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Sozialwesen
und
Jugendschutz