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§ 1 Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen; Änderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke 891/2 und 891/3 aus der der Katastralgemeinde Viehhofen herausgelöst und dem Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See angegliedert werden.

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

13.10.2023

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