Rechtsnormen
Landesrecht Salzburg
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§ 1 Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.1.2022 bis 31.12.2022 (LGBl Nr 102/2021)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Sozialwesen
und
Jugendschutz