Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
§ 11
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung haben nur Auswirkungen auf künftige Maßnahmen; Einstufungsverbesserungen aller Art, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorgenommen wurden, bleiben unberührt.
10.12.2021
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
