Arbeitsstätten im Freien
§ 18c
Für Arbeitsstätten im Freien gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- 1. Sie haben über Einrichtungen zu verfügen, die den Dienstnehmern ausreichend Schutz gegen Witterungseinflüsse und gegen Herabfallen von Gegenständen bieten.
- 2. Sie müssen entsprechenden Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen von außen (zB Gasen, Dämpfen, Staub) bieten.
08.02.2022
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