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§ 1 Georgenberg – Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

Erklärung zum Schutzgebiet und Grenzziehung

§ 1

(1) Ein Teil des in der Marktgemeinde Kuchl gelegenen Georgenbergs wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Georgenberg“.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen festgelegt.

24.02.2021

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