Aufgaben der Finanzverwaltung
§ 23
Zu den Aufgaben der Finanzverwaltung gehören insbesondere:
- 1. die Abwicklung der angeordneten Einzahlungen und Auszahlungen;
- 2. die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände (Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse)
- 3. die Durchführung der Buchungen;
- 4. die Verwahrung der Belege und Bücher;
- 5. die Erstellung des Rechnungsabschlusses.
24.02.2020
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