Pädagogische Voraussetzungen und Grundlagen
§ 2
(1) Voraussetzung für eine erfolgreiche, stärkenorientierte pädagogische Bildungsarbeit ist, dass
- 1. das pädagogische Personal dem Kind optimale Entwicklungschancen bietet, indem es mit ihm in einem Klima der Wertschätzung in Beziehung tritt und seine Interessen und Bedürfnisse achtet,
- 2. im pädagogischen Alltag eine Balance zwischen selbstgesteuerten Lernprozessen des Kindes und vielfältigen Impulsen seines Umfeldes hergestellt wird,
- 3. das Umfeld des Kindes so gestaltet wird, dass dieses interessiert bleibt, sich mit seiner Umgebung aktiv auseinandersetzt und in dieser vielfältige Lernerfahrungen machen kann,
- 4. eine stabile Beziehung zwischen dem Kind und dem pädagogischen Personal besteht,
- 5. die professionelle Wahrnehmung der pädagogischen Aufgabenstellung durch ein qualifiziertes pädagogisches Personal gegeben ist und
- 6. eine regelmäßige Dokumentation und Reflexion sowie eine kritische Auseinandersetzung der Bildungsarbeit durch das pädagogische Personal erfolgt.
(2) Grundlagen für die Umsetzung des Bildungsauftrages gemäß § 2 Abs 1 S. KBBG und die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 13 S. KBBG sind
- 1. der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan inklusive des Moduls für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen;
- 2. die vom Land Salzburg entwickelten Reflexionsfragen zum Bildungsrahmenplan sowie die Unterlagen zur schriftlichen Bildungs- und Arbeitsdokumentation;
- 3. die pädagogische Konzeption;
- 4. die Qualitätssicherung; und
- 5. die Sprachstandfeststellung und die Sprachförderung.
16.09.2019
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