3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
In- und Außerkrafttreten
§ 16
(1) Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetz 2018 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Abschlussprüfung an landwirtschaftlichen Fachschulen der Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft, LGBl Nr 67/2008, außer Kraft.
30.05.2018
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