Einteilung der Sondergebühren in Anstaltsambulatorien
§ 7
Die Sondergebühren für Leistungen der Anstaltsambulatorien bestehen aus der Ambulatoriumsgebühr und aus dem Arztanteil. Beide sind von der Krankenanstalt zu bestimmen und einzubringen.
06.03.2020
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