vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Streuwiese am Salzweg-Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2017

Schutzgebiet

§ 1

(1) Eine in der Gemeinde Wals-Siezenheim im Landschaftsschutzgebiet sowie Pflanzenschutzgebiet Untersberg am Westfuß des Großgmainer Bergs gelegene Teilfläche des Grundstücks Nr 1627/2, KG Gois, wird im Ausmaß von ca 5.000 m² zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Streuwiese am Salzweg“.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei der Gemeinde Wals-Siezenheim während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.

16.10.2017

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte