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§ 5 Lonka-Mäander-Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2017

Kennzeichnung des Schutzgebietes

§ 5

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Lonka-Mäander“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

30.06.2017

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