Spenden
§ 6
Spenden sind als Einnahmen der Krankenanstalt zu behandeln, soweit sie nicht für Erweiterungsinvestitionen zweckgewidmet wurden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 6
Spenden sind als Einnahmen der Krankenanstalt zu behandeln, soweit sie nicht für Erweiterungsinvestitionen zweckgewidmet wurden.
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