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§ 6 Berechnung des Betriebsabganges von Fondskrankenanstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Spenden

§ 6

Spenden sind als Einnahmen der Krankenanstalt zu behandeln, soweit sie nicht für Erweiterungsinvestitionen zweckgewidmet wurden.

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