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§ 5 S.NPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2015

2. Abschnitt

Schutzbestimmungen

1. Unterabschnitt

Schutzzonen

Gliederung des Nationalparks

§ 5

Der Nationalpark Hohe Tauern Salzburg gliedert sich in Kernzonen, Außenzonen und Sonderschutzgebiete. Die Zonengrenzen werden von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt.

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