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§ 42 S.NPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2015

Jahresbericht der Landesregierung

§ 42

Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über den Nationalpark Hohe Tauern, insbesondere auch über die Gebarung des Nationalparkfonds im vorangegangenen Kalenderjahr, vorzulegen.

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