Förderungsrichtlinien
§ 38
In Richtlinien für die Förderungsvergabe sind festzulegen:
- 1. die Maßnahmen, die gefördert werden können;
- 2. die Art der Förderung;
- 3. der Zeitraum der Förderung;
- 4. die Höhe der Förderung;
- 5. die näheren Bedingungen der Förderung.
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