1. Abschnitt
Organisation des Landesverwaltungsgerichtes
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes
§ 1
Im Land Salzburg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg.
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