Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission
§ 1
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der beim Amt der Landesregierung eingerichteten land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerschutzkommission – im Folgenden kurz als Kommission bezeichnet – ergeben sich aus § 7 des Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1981.
17.01.2011
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