Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
§ 13
(1) § 8 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
- 1. Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald
- a) ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder
- b) über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.
- 2. An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.
(3) Die §§ 1 Abs 1 bis 3, 2, 3 Abs 1, 4 Abs 1, 4a, 4b, 6 Abs 1, 10 Abs 1 und 2 sowie 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2016 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs 1a und 3, 2, 7a, 10 Abs 1, 10a und 12 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 19/2020 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
23.03.2020
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