Teuerungsprämien
§ 72a
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 kann die Gemeinde zur Abgeltung der Teuerung Zulagen oder Bonuszahlungen gewähren (Teuerungsprämien).
16.01.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Teuerungsprämien
§ 72a
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 kann die Gemeinde zur Abgeltung der Teuerung Zulagen oder Bonuszahlungen gewähren (Teuerungsprämien).
16.01.2023
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