Betriebsrichtlinien
§ 7
Zur Sicherung der Standards der Leistungen haben die Träger von Pflegeeinrichtungen verbindliche Betriebsrichtlinien schriftlich festzulegen. Diese haben jedenfalls zu enthalten:
- 1. Ziele und Grundsätze der Pflegeeinrichtung,
- 2. Zielgruppe der Pflegeeinrichtung,
- 3. Art und Umfang der angebotenen Leistungen;,
- 4. Festlegung der wirtschaftlichen und der fachlichen Verantwortlichkeit.
- Die Betriebsrichtlinien und deren Änderungen sind den Kunden zur Kenntnis zu bringen.
29.07.2025
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