Widerruf
§ 9
Die Erklärung zum Naturdenkmal ist durch Bescheid zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal nicht mehr gegeben sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Widerruf
§ 9
Die Erklärung zum Naturdenkmal ist durch Bescheid zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal nicht mehr gegeben sind.
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