6. Unterabschnitt
Berichte von Untersuchungsausschüssen
§ 69
Für die Berichte von Untersuchungsausschüssen gelten die §§ 57 und 66 Abs. 2 zweiter Satz sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
6. Unterabschnitt
Berichte von Untersuchungsausschüssen
§ 69
Für die Berichte von Untersuchungsausschüssen gelten die §§ 57 und 66 Abs. 2 zweiter Satz sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)