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§ 38 Gem-PVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1997

8. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 38

Die in diesem Gesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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