Wirkungsbereich der Schlichtungsstelle
§ 36
Der Schlichtungsstelle obliegen die in den §§ 28 Abs. 3, 29 Abs. 4 sowie 31 Abs. 2 zugewiesenen Aufgaben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wirkungsbereich der Schlichtungsstelle
§ 36
Der Schlichtungsstelle obliegen die in den §§ 28 Abs. 3, 29 Abs. 4 sowie 31 Abs. 2 zugewiesenen Aufgaben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)