§ 2
Zum Nachweis der selbständigen Erwerbtätigkeit ist insbesondere eine Bestätigung der in Betracht kommenden gesetzlichen beruflichen Vertretungskörperschaft geeignet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Zum Nachweis der selbständigen Erwerbtätigkeit ist insbesondere eine Bestätigung der in Betracht kommenden gesetzlichen beruflichen Vertretungskörperschaft geeignet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)