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Artikel 8 Lehreraufwand, Wohnbau, Wasserwirtschaftsfonds - Vereinbarung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1989

Schlußbestimmungen

Artikel 8

Abänderung und Kündigung

Eine Abänderung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.

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