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§ 2 Oberösterreich - Salzburg - Änderung der Landesgrenze

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1981

§ 2

Spätere Änderungen im Verlauf der Moosache und des Franzenskanals haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Landesgrenze keinen Einfluß.

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