Wirksamkeitsbeginn
§ 9
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1976 in Kraft.
(2) Mit diesem Zeitpunkt verlieren die §§ 29 und 41 der Salzburger Gemeindeordnung 1965 ihre Wirksamkeit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wirksamkeitsbeginn
§ 9
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1976 in Kraft.
(2) Mit diesem Zeitpunkt verlieren die §§ 29 und 41 der Salzburger Gemeindeordnung 1965 ihre Wirksamkeit.
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