vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 LStG. 1972

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.1972

V. Abschnitt

Von den Gemeindestraßen

§ 27

Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte