V. Abschnitt
Von den Gemeindestraßen
§ 27
Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
V. Abschnitt
Von den Gemeindestraßen
§ 27
Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.
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