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§ 1 Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.11.2025

§ 1
Form und Gliederung

(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:

(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die plangrafische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).

(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer plangrafischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß § 8.

17.11.2025

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