vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Regionalprogramm Trinkwassernutzung aus Tiefengrundwässern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2021

§ 2
Abgrenzung des Widmungsgebietes

In der Anlage 1 ist die Außengrenze des Widmungsgebietes in einem Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 140.035 dargestellt. In den Anlagen 2 bis 142 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Widmungsgebietes durch Detailpläne im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung in der Anlage 143 maßgeblich.

21.12.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte