Rechtsnormen
Landesrecht Oberösterreich
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§ 2 V Voranschlag und Rechnungsabschluß der Fondskrankenanstalten
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27.6.1998 bis 27.09.2007 (LGBl. Nr. 89/2007)
aktuell keine Fassung in Kraft
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Stichworte
Gesundheitswesen