§ 5
Perioden für Luftschächte
Luftschächte sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Perioden für Luftschächte
Luftschächte sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.
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