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§ 149 NÖ LBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.12.2024

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

§ 149

Verlust des Anspruches auf Pension

Der Anspruch auf Pension erlischt durch

  1. 1. Verzicht,
  2. 2. Austritt,
  3. 3. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
  4. 4. eine von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen erfolgte
  1. a) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,
  2. b) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt,
  3. c) Anordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

10.12.2024

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