Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 149
Verlust des Anspruches auf Pension
Der Anspruch auf Pension erlischt durch
- 1. Verzicht,
- 2. Austritt,
- 3. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
- 4. eine von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen erfolgte
- a) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,
- b) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt,
- c) Anordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
- Der Anspruch erlischt nicht, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird.
10.12.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
