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§ 18 NÖ Planzeichenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.6.2002

§ 18

Bauliche Bestandsaufnahme

Als Planzeichen für die bauliche Bestandsaufnahme sind zu verwenden für:

  1. 1. Mit einem Hauptgebäude bebaute und genutzte Fläche: Signatur Farbgebung des Grundstückes oder Grundstücksteiles rot;
  2. 2. Bebaute Fläche mit offensichtlich nicht genutztem Gebäude: Signatur des Grundstückes oder Grundstücksteiles feine Rasterung rot;
  3. 3. Bauwerk unter Denkmalschutz: Signatur D in weißem Kreis;
  4. 4. Bauwerk bzw. Ensemble, das erhaltens- bzw. schutzwürdig ist: Signatur EB in weißem Kreis.

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