Artikel 1
Einrichtung des Tierzuchtrates
Zur Beratung in Angelegenheiten der Tierzucht wird eine gemeinsame Sachverständigenkommission eingerichtet. Sie wird im folgenden Tierzuchtrat genannt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Einrichtung des Tierzuchtrates
Zur Beratung in Angelegenheiten der Tierzucht wird eine gemeinsame Sachverständigenkommission eingerichtet. Sie wird im folgenden Tierzuchtrat genannt.
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