Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
§ 7
Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung
Der Geschäftsführer hat zur Regelung der inneren Organisation der Betriebsgesellschaft eine Geschäftsordnung und eine Geschäftseinteilung zu erlassen, die der Genehmigung des Kuratoriums bedarf.
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