Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
§ 14
Abgabenbefreiung
Alle nach diesem Gesetz erforderlichen Ausfertigungen von Schriftstücken der Betriebsgesellschaft sind von Landes- und Gemeindeabgaben befreit.
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