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§ 14 Marchfeldkanal Betriebsgesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

§ 14

Abgabenbefreiung

Alle nach diesem Gesetz erforderlichen Ausfertigungen von Schriftstücken der Betriebsgesellschaft sind von Landes- und Gemeindeabgaben befreit.

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