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§ 27 LGO 2001

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Verfassungsbestimmung Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

§ 27

Verhandlungs- und Geschäftssprache

(Verfassungsbestimmung)

Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse.

02.12.2014

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