§ 10
(1) Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesetzes.
(2) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme seines § 3, rückwirkend mit 28. Februar 1970, § 3 jedoch mit 1. Jänner 1974, in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 10
(1) Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesetzes.
(2) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme seines § 3, rückwirkend mit 28. Februar 1970, § 3 jedoch mit 1. Jänner 1974, in Kraft.
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