vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 NÖ Rechtsbereinigungsgesetz 1978

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

§ 1

(1) Sämtliche vom Landtag von Niederösterreich vor dem 1. Jänner 1972 erlassenen Gesetze sowie sämtliche auf Grund verfassungsübergangsgesetzlicher Bestimmungen als Landesgesetze geltenden Rechtsvorschriften treten, soweit nicht Abs. 2 Ausnahmen vorsieht, mit 30. April 1979 außer Kraft.

(2) Von der Aufhebung gemäß Abs. 1 sind ausgenommen:

  1. a) Rechtsvorschriften, die von einer nach dem 1. Jänner 1972 aber vor dem 30. April 1979 vorgenommenen Wiederverlautbarung im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich erfaßt sind, und
  2. b) die in den §§ 2 und 3 aufgezählten Rechtsvorschriften.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte