vorheriges Dokument
nächstes Dokument

K-LSchV – Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.2016

§ 0 K-LSchV

Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 56/2016 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 70/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.08.2016

Abkürzung

K-LSchV

Index

51 Schulen

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 26. Juli 2016, mit der

die Verordnung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung – K-LSchV) neu erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 56/2016

Änderung

LGBl Nr 78/2020

LGBl Nr 70/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der § 9, § 9a, § 18, § 19, § 30a, § 55, § 56, § 56a, § 56b, § 56c, § 56d, § 56e, § 56f des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993 – K-LSchG, LGBl. Nr. 16/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2016 wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Organisationsformen, Aufbau, Unterrichtsausmaß
und Schultage der Berufsschule

§  1 Fachrichtungen der Berufsschule

2. Abschnitt
Organisationsformen Aufbau, Unterrichtsausmaß und
Schultage der Fachschule

§  2 Fachrichtungen der Fachschule

§  3 Schulformen

3. Abschnitt
Lehrpläne

§  4 Lehrpläne

§  4a Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4. Abschnitt
Lehrer- und Schülerzahlen

§  5 Lehrer- und Schülerzahlen

5. Abschnitt
Unterricht in Kursform

§  6 Unterricht in Kursform

6. Abschnitt
Anmeldefrist und Aufnahmevoraussetzungen
für Fachschulen

§  7 Anmeldefrist und Aufnahmevoraussetzungen für Fachschulen

7. Abschnitt
Durchführung von Eignungsprüfungen
an Fachschulen

§  8 Durchführung von Eignungsprüfungen

§  9 Prüfungsgebiete

§  10 Durchführung

§  11 Mündliche Prüfung

§  12 Aufgaben

§  13 Einzelbeurteilungen

§  14 Schriftliche Prüfungsarbeit

§  15 Nichtaufnahme

8. Abschnitt
Berufsbezeichnung

§  16 Agrarkaufmann bzw. Agrarkauffrau

9. Abschnitt
Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

§  17 Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

§  18 Befreiung von einzelnen Pflichtgegenständen

§  19 Leistungsbeurteilung bei Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

10. Abschnitt
Feststellung und Beurteilung der Schülerleistungen

§  20 Feststellung und Beurteilung der Schülerleistungen

§  21 Leistungsfeststellungen

§  22 Arten der Leistungsfeststellung

§  23 Mitarbeit

§  24 Mündliche Prüfungen

§  25 Mündliche Übungen

§  26 Schularbeiten

§  27 Schriftliche Überprüfungen

§  28 Praktische Leistungsfeststellungen

§  29 Beurteilung der Leistungen

§  30 Äußere Form der Arbeit

§  31 Beurteilungsstufen

§  32 Schriftliche Leistungsfeststellungen

§  33 Beurteilung des Verhaltens

§  34 Beurteilung der äußeren Form der Arbeit

§  35 Beurteilungen der Leistungen für eine ganze Schulstufe

§  35a Kompetenzkatalog

11. Abschnitt
Feststellungs-, Nachtrags-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen

§  36 Feststellungs- und Nachtragsprüfungen

§  37 Wiederholungsprüfungen

§  37a Abschlussprüfung

§  37b Prüfungsgegenstände für die Abschlussprüfung

§  37c Durchführung der Abschlussprüfung

§  37d Abschließende schriftliche Arbeit

§  37e Klausurarbeit

§  37f Praktische Prüfung

§  37g Mündliche Prüfungen

§  37h Organisation Mündliche Prüfungen

§  37i Beurteilung

12. Abschnitt
Gestaltung der Zeugnisformulare

§  38 Zeugnisformulare

§  39 Jahreszeugnis

§  40 Abschlusszeugnis

§  41 Gestaltung der Zeugnisformulare an Privatschulen

§  42 Gestaltung der Zeugnisformulare bei Schulversuchen

13. Abschnitt
Durchführung von Schulveranstaltungen

§  43 Schulveranstaltungen

§  44 Durchführung von Schulveranstaltungen

§  45 Kostenbeiträge

§  46 Arten von Schulveranstaltungen

§  47 Ausmaß von Schulveranstaltungen

§  48 Ziel, Inhalt und Dauer von Veranstaltungen

§  49 Gewährleistung der Sicherheit

§  50 Mehrtägige Veranstaltungen

§  51 Durchführungsbestimmungen

§  52 Information

§  53 Lehrer und Begleitpersonen

§  54 Keine Schulveranstaltungen

§  55 Teilnahme von schulfremden Personen

14. Abschnitt
Schulordnung

§  56 Schulordnung

§  57 Beaufsichtigung der Schüler

§  58Verspätetes Eintreffen

§  59 Pflichten der Schüler

§  60 Sicherheitsmaßnahmen

§  61 Sicherheit und Übungen

§  62 Pflichten der Erziehungsberechtigten

§  63 Erziehungsmittel

§  64 Konsum alkoholischer Getränke, Rauchen

§  65 Änderung der Wohnadresse

§  66 Hausordnung

15. Abschnitt
Schülerheimordnung

§  67 Schülerheimordnung

§  68 Reinlichkeit

§  69 Körperpflege

§  70 Mitnahme und Verwendung privater Geräte

§  71 Schülerheimbeitrag

§  72 Ausgang und Urlaub

§  73 Gottesdienst

§  74 Erziehungsmittel, Verwarnung

§  75 Ausschluss

16. Abschnitt
Durchführung der Wahl der Schülervertreter

§  76 Durchführung der Wahl der Schülervertreter

§  77 Kandidat

§  78 Stimmzettel

§  79 Ablauf der Wahl

§  80 Wahlurne

§  81 Niederschrift

§  82 Mehrheit

§  83 Wahlergebnis

§  84 Verkündung

§  85 Wahl des Schulsprechers

§  86 Teilnahmeberechtigung

§  87 Anwendung

§  88 Verkündung

§  89 Abwahl

§  90 Frist

§  91 Stimmzettel

§  92 Wahlzeugen

§  93 Wahlakte

§  94 Verkündung

17. Abschnitt
Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

§  95 Privatschulen

§  96 Inkrafttreten

§  97 Personenbezogene Ausdrücke

§  98 Verweise

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023

Gesetzesnummer

20000290

Dokumentnummer

LKT40011191

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte